Bekanntmachung über Handelsschutzmaßnahmen 2023/13: Aussetzung von Anti

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May 19, 2023

Bekanntmachung über Handelsschutzmaßnahmen 2023/13: Aussetzung von Anti

Aktualisiert am 2. August 2023 © Crown Copyright 2023 Diese Veröffentlichung ist unter den Bedingungen der Open Government License v3.0 lizenziert, sofern nicht anders angegeben. Um diese Lizenz anzuzeigen, besuchen Sie

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Diese Bekanntmachung wurde am 2. August 2023 mit Wirkung ab diesem Datum veröffentlicht.

Diese öffentliche Bekanntmachung wurde am 2. August 2023 vom Außenminister gemäß Verordnung 94D(2) der Trade Remedies (Dumping and Subsidisation) (EU Exit) Regulations 2019 veröffentlicht.

Die öffentliche Bekanntmachung:

Die öffentliche Bekanntmachung bezieht sich auf warmgewalztes Flacheisen, unlegierte oder andere legierte Stahlwaren mit Ursprung im Iran oder Russland, für die beides gilt:

Diese Aussetzung hat zur Folge, dass der Antidumpingzoll auf Einfuhren von warmgewalztem Flacheisen, unlegiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl mit Ursprung in Iran oder Russland erhoben wird, bis die entsprechende Einfuhrquote überschritten wird. Nach Ablauf dieser Frist wird nur der Teil des Antidumpingzolls erhoben, der den Schutzzoll (zusammen mit dem Schutzzoll) übersteigt. Sobald das Schutzkontingent überschritten wird, beträgt der Antidumpingzoll auf warmgewalztes Flacheisen, unlegierte oder andere legierte Stahlwaren mit Ursprung in Iran oder Russland, auf die sich diese öffentliche Bekanntmachung bezieht, wie folgt:

Diese öffentliche Bekanntmachung bezieht sich nicht auf warmgewalztes Flacheisen, unlegierte oder andere legierte Stahlwaren mit Ursprung in Brasilien oder der Ukraine, die vom Schutzzoll ausgenommen sind: Zollkontingent auf Stahlwaren gemäß der Bekanntmachung über Handelsschutzmaßnahmen 2023/10 und Bekanntmachung über Handelsschutzmaßnahmen 2022/01.

Waren aus warmgewalztem Flacheisen, unlegiertem oder anderem legiertem Stahl, die gemäß der Steuermitteilung 2020/17 und der Handelsmitteilung 2023/10 sowohl dem Antidumping- als auch dem Schutzzoll unterliegen können, sind:

Bestimmte Flacherzeugnisse aus Eisen, nichtlegiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, auch in Rollen (einschließlich „auf Länge geschnittene“ und „Schmalbanderzeugnisse“), nur warmgewalzt, nicht plattiert, plattiert oder beschichtet.

Folgende Produktarten sind ausgeschlossen:

Die warmgewalzten Flacheisen-, unlegierten oder anderen legierten Stahlwaren, die sowohl dem Antidumping- als auch dem Schutzzoll unterliegen, werden normalerweise unter den folgenden UK Global Tariff (UKGT)-Warencodes in das Vereinigte Königreich importiert:

Sie können das Online-Handelstarif-Tool verwenden, um UKGT-Warencodes zu finden.

Durch diese öffentliche Bekanntmachung wird der Zeitraum, für den die Steuermitteilung 2020/17 in Bezug auf Antidumpingzölle auf bestimmte warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Eisen, unlegiertem oder anderem legiertem Stahl gilt, nicht ausgesetzt oder anderweitig beeinflusst.

Bekanntmachung über Handelsschutzmaßnahmen 2021/05: Die Aussetzung des Antidumpingzolls auf warmgewalztes Flacheisen, unlegierte oder andere legierte Stahlwaren mit Ursprung im Iran oder Russland wird aufgehoben.